Windvorranggebiet Tiefenbach: Stadtverordnetenversammlung durfte über Pachtvertrag entscheiden
Das Verwaltungsgericht Gießen hat mit Beschluss vom 29. Januar 2025 den Eilantrag eines Bürgers der Stadt Braunfels abgelehnt. Der Eilantrag zielte darauf ab, die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung am Abend des 30. Januar 2025 über einen Pachtvertrag für das Grundstück „Windvorranggebiet Tiefenbach" zu verhindern.