Eilantrag gegen die Inbetriebnahme des neuen Autobahnabschnitts Stadtallendorf – Gemünden der A 49 abgelehnt
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen hat mit Beschluss vom heutigen Tag einen Eilantrag einer Aktionsgemeinschaft (Antragstellerin), die sich gegen die Inbetriebnahme des neuen Autobahnabschnitts der A 49 zwischen Stadtallendorf und Gemünden wendete, abgelehnt.