AfD-Mitglieder in Thüringen gelten nicht pauschal als waffenrechtlich unzuverlässig
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Gera hat mit Beschluss vom 10. August 2023 - 1 E 564/23 Ge - dem Eilantrag des Antragstellers, der Mitglied des Thüringer Landesverbandes der Partei „Alternative für Deutschland“ ist, stattgegeben und die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen eine Widerrufsverfügung der Waffenbehörde des Saale-Orla-Kreises vom 18. April 2023…