Universitätsklinikum Essen darf vorläufig weiter Herztransplantationen anbieten
Die Auswahlentscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf durch Bescheid vom 16. Dezember 2024 über den Versorgungsauftrag des Universitätsklinikums Essen (UKE) für Herztransplantationen ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtswidrig. Danach hätte das UKE ab dem 1. April 2025 unter anderem keine eigenständigen Herztransplantationen mehr durchführen und abrechnen dürfen, sondern nur noch kombinierte Herz-Lungen-Transplantationen und diese nur…