Bebauungsplan „Wohnanlage Lebuser Weg“: Stadt Frankfurt (oder) darf Kürzung von Zäunen anordnen
In zwei parallel gelagerten Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) die Anträge der Antragsteller im einstweiligen Rechtschutzverfahren („Eilverfahren“), mit denen diese die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Widersprüche gegen die ihnen seitens des Bauordnungsamtes der Stadt Frankfurt (Oder) aufgegebene Einkürzung von Zäunen begehrten, abgelehnt.