Wahlkampfkundgebung der Partei Alternative für Deutschland am 15. Februar 2025 auf dem Schadowplatz in Düsseldorf ist eine durch die Verfassung geschützte Versammlung
Die Wahlkampfkundgebung der Alternative für Deutschland (AfD) am 15. Februar 2025 auf dem Schadowplatz in Düsseldorf ist eine durch Art. 8 GG geschützte Versammlung. Das hat die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf soeben durch Beschluss entschieden und auf den Eilantrag des Kreisverbandes der AfD dem Polizeipräsidium Düsseldorf aufgegeben, unverzüglich nach Maßgabe seiner…