AfD durfte im sächsischen Verfassungsschutzbericht 2020 erwähnt werden
Das Verwaltungsgericht Dresden hat mit einem heute den Beteiligten bekanntgegebenen Urteil entschieden, dass die Erwähnung der Partei Alternative für Deutschland, Landesverband Sachsen, im Verfassungsschutzbericht 2020 rechtmäßig war.