Verwaltungsgericht verpflichtet Stadt Cottbus zur Neufestsetzung laufender Geldleistungen für Kindertagespflegepersonen
Das Verwaltungsgericht Cottbus hat in drei Musterverfahren den Klagen von Tagespflegepersonen überwiegend stattgegeben, die von der Stadt Cottbus als Trägerin der örtlichen Jugendhilfe eine Erhöhung der laufenden Geldleistungen für die Jahre 2015 bis 2018 begehrt hatten.