Eilantrag der stellvertretenden Landrätin des Landkreises Dahme-Spreewald gegen das Verbot der Führung der Amtsgeschäfte erfolglos
Es gebe hinreichende Anhaltspunkte für zwei Dienstvergehen der Antragstellerin, die geeignet seien, den Dienstbetrieb erheblich zu beeinträchtigen. Es bestehe zum einen der, möglicherweise auch strafrechtlich relevante, Anfangsverdacht, dem Landrat bewusst Informationen vorenthalten zu haben, zum anderen habe die Antragstellerin möglicherweise schwerwiegend gegen ihre beamtenrechtliche Treuepflicht verstoßen.