Keine Verlegung des „Volksfestes Broistedt“
Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts hat gestern einen Eilantrag gegen die Gemeinde Lengede gerichtet auf die Verlegung des „Volksfestes Broistedt“ an einen anderen Veranstaltungsort zurückgewiesen.
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Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts hat gestern einen Eilantrag gegen die Gemeinde Lengede gerichtet auf die Verlegung des „Volksfestes Broistedt“ an einen anderen Veranstaltungsort zurückgewiesen.
Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts hat heute die Klage einer Fahrschule abgewiesen, mit der diese die nachträgliche Feststellung erreichen wollte, dass eine Maßnahme des Landkreises Goslar zur Eindämmung des Corona-Virus rechtswidrig war.