Bundespräsident muss keine Auskunft zu Begnadigungen geben
Der Bundespräsident muss der Presse nach einem Urteil des Verwaltungsgericht Berlin keine Auskunft über seine Begnadigungspraxis geben. Der Kläger begehrt vom Bundespräsidenten Auskunft zu sämtlichen Begnadigungen in den Jahren 2004 bis 2021 durch Zurverfügungstellung einer Übersicht zu Einzelheiten dieser Entscheidungen, darunter auch die Namen der begnadigten Personen. Die Beklagte lehnte…