Bezirk kann sich nicht gegen Zaun um Görlitzer Park wehren
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin hat kein Abwehrrecht gegen die in Ausübung des Eingriffsrechts getroffene Entscheidung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, einen Zaun um den Görlitzer Park zu errichten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.