Angehobene Pensionsaltersgrenze auf 67 Jahre für Berliner Richter gilt erst ab Jahrgang 1968
Berliner Richter, die im Jahr 1960 geboren sind, erreichen die Pensionsaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres und können nach derzeitiger Rechtlage darüber hinaus nicht im richterlichen Dienst verbleiben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.