Lützerath – Verlegung der Mahnwachen voraussichtlich rechtmäßig
Die Bestätigungsverfügungen des Polizeipräsidiums Aachen, mit denen für die beiden Mahnwachen "Keine Räumung von Lützerath" sowie die "Die Kirchen(n) im Dorf lassen" der jeweilige Versammlungsort neu geregelt wird, sind voraussichtlich rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen in zwei Eilverfahren entschieden. Zur Begründung führt es aus: Die vom Polizeipräsidium angeordnete örtliche…