Pflicht zum elektronischen Rechtsverkehr am Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz
Bei dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz ist es bereits seit dem 1. August 2015 möglich, auf elektronischem Wege Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz war seinerzeit das erste Verfassungsgericht in Deutschland, das diese Möglichkeit eröffnet hat. Aus dieser bislang bestehenden Möglichkeit wird für Rechtsanwältinnen und…