Erfolgreiches Organstreitverfahren wegen Nichtvorlage von Akten an den „PUA II – Hochwasserkatastrophe“
Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen Beweisbeschluss zur Vorlage von Akten an den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss II der 18. Wahlperiode des nordrhein-westfälischen Landtags ("PUA II – Hochwasserkatastrophe") nur unzureichend erfüllt und dadurch die sich aus der Landesverfassung ergebenden Rechte der Ausschussminderheit verletzt. Das hat der Verfassungsgerichtshof…