NRW-FDP scheitert vor Verfassungsgerichtshof: Landesregierung darf Änderung der Schuldenbremse im Bundesrat zustimmen
Der Verfassungsgerichtshof in Münster hat einen Antrag der FDP-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, der darauf zielte, der Landesregierung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache zu untersagen, im Bundesrat einer Änderung des Art. 109 Abs. 3 GG zuzustimmen.