Kein sozialwidriges Verhalten bei Hilfebedürftigkeit aufgrund fehlender lückenloser AU-Bescheinigung
Fällt ein Anspruch auf Krankengeld weg, weil der Leistungsempfänger sich zu spät um einen (weiteren) Nachweis seiner Arbeitsunfähigkeit kümmert, führt dies nicht dazu, dass daraufhin bezogene „Hartz IV"-Leistungen nach Beendigung des Bezugs zurückgezahlt werden müssen. Dies hat das Sozialgericht Osnabrück mit Urteil vom 17.10.2023 (Aktenzeichen S 16 AS 47/21) entschieden.…