Sozialgericht Karlsruhe lehnt die Anerkennung einer Covid-19-Infektion als Arbeitsunfall ab
Die Anerkennung einer Covid19-Infektion als Arbeitsunfall setzt voraus, dass sich zumindest eine nachweislich infektiöse Person (sog. Index-Person) im unmittelbaren Tätigkeitsumfeld des erkrankten Versicherten aufgehalten hat. Dies verneinte das Sozialgericht Karlsruhe im Fall eines 56-jährigen Monteurs, der sich im März 2020 mit Covid-19 infiziert hatte. Mit dem heute veröffentlichten Urteil wies…