Sozialgericht Braunschweig

Kein Anspruch auf Gesundheitsbonus in einer gesetzlichen Krankenversicherung bei Verstreichen der Einreichungsfrist der Nachweise

Das Sozialgericht Braunschweig hat entschieden, dass der Kläger keinen Anspruch auf die Auszahlung der „Gesundheitsboni" in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2012 bis 2021 hat, wenn er die Einreichungsfrist bis 31. März des auf das Bonusjahr folgenden Kalenderjahres versäumt hat. Zugrunde lag ein Verfahren wegen Auszahlung der Boni für…

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