Enge Voraussetzungen des Merkzeichens „außergewöhnlich gehbehindert“ bestätigt
Das Sozialgericht Braunschweig hat eine Klage wegen der Feststellung der Voraussetzungen für das Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) abgewiesen. Das Merkzeichen aG berechtigt zum Parken auf sog. Behindertenparkplätzen und ist häufig Gegenstand von Klagen im Schwerbehindertenrecht vor dem Sozialgericht.