VG Schleswig-Holstein: Sperrung der Rathausstraße in Flensburg für den motorisierten Individualverkehr rechtswidrig
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts hat in einem Eilverfahren beschlossen, dass die verkehrsbehördliche Anordnung der Stadt Flensburg hinsichtlich der Beschränkung des Verkehrs in der Rathausstraße auf Fahrrad-, Anlieger- und Linienverkehr rechtswidrig ist. Straßenverkehrsbehörden könnten die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs zwar beschränken.…