AG München: Ab welcher Miete greift die Mietpreisbremse in München?
Das Amtsgericht München verurteilte am 23.06.2021 zwei Vermieter aus dem Landkreis Starnberg, ihren beiden Mietern 3295,44 Euro überbezahlten Mietzins wieder zurückzuzahlen. Zudem stellte es fest, dass die vereinbarte Miete in Zukunft nur 896,25 Euro betragen darf. Die beiden Kläger mieteten Ende des Jahres 2019 eine Drei-Zimmer Wohnung in Neuhausen-Nymphenburg. Die…