Bayerischer VGH: Verkürzung des Genesenenstatus voraussichtlich rechtswidrig
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschluss vom heutigen Tagdie Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate gemäß § 2 Nr. 5 der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnV) in der Fassung vom 14. Januar 2022 alsvoraussichtlich rechtswidrig eingestuft und vorläufig festgestellt, dass ein in der StadtAugsburg wohnhafte Antragsteller für sechs Monate als genesen gilt.Der…