OLG Stuttgart stuft Vorlage eines gefälschten Impfbuchs in einer Apotheke als Urkundenfälschung nach alter Rechtslage ein
Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat mit Beschluss vom 8. März 2022 das Hauptverfahren gegen einen 52-Jährigen aus Rottweil wegen des Verdachts der Urkundenfälschung gemäß § 267 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) durch Vorlage eines gefälschten Impfbuchs in einer Apotheke eröffnet und die Anklage gegen ihn zur Hauptverhandlung vor dem…