Errichtung eines Pontons auf dem Rhein bei Wiesbaden unzulässig
Die geplante Errichtung eines auf dem Rhein schwimmenden Pontons durch einen in Wiesbaden ansässigen Gastronomiebetrieb bedarf zwar keiner Baugenehmigung, ist aber im Außenbereich gleichwohl baurechtlich unzulässig. Das hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden mit Urteil vom 11. März 2025, dessen Begründung nun vorliegt, festgestellt.