Beschwerde eines Kandidaten für die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Ahrensbök erfolglos
Es bleibt dabei: Ein Kandidat für die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Ahrensbök hat keinen Anspruch darauf, dass der Gemeinde gerichtlich untersagt wird, eine am 4. bzw. 5. August 2023 in Online- und Printmedien veröffentlichte Pressemitteilung erneut zu veröffentlichen. Gegenstand der Pressemitteilung der Gemeinde war ein Presseartikel über die Terminfindung für…