OVG Schleswig-Holstein

Wikingeck-Sanierung: Kreis Schleswig-Flensburg darf Kostenbescheid gegen die Bundesrepublik Deutschland vorerst nicht vollziehen

Der Kreis Schleswig-Flensburg darf seinen gegen die Bundesrepublik Deutschland erlassenen Bescheid über die Zahlung von 8.879.445,58 Euro für die Sanierung des Wikingecks in der Stadt Schleswig vorerst nicht vollziehen. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat heute die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Bundes gegen den Bescheid wiederhergestellt.

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