Erhebung der Zweitwohnungssteuer auch in Fehmarn jetzt rechtmäßig
Gestern hat der 6. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts über die Klage eines in Niedersachsen lebenden Klägers entschieden, der auf Fehmarn in Burgtiefe eine Zweitwohnung besitzt und sich gegen die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2020 und 2021 gewandt hatte. Das Oberverwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen und damit das Urteil des…