Bebauungsplan der Gemeinde Großpösna »Ortsmitte Störmthal« vorläufig außer Vollzug gesetzt
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat einem Eilantrag stattgegeben und mit Beschluss vom 29. Januar 2024 - 1 B 243/23 - den Bebauungsplan der Gemeinde Großpösna »Ortsmitte Störmthal« vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt. Der Antragsteller ist Eigentümer eines im Satzungsgebiet liegenden Grundstücks, das mit einem denkmalgeschützten…