Ortsumgehung Berthelsdorf: Freistaat Sachsen muss keine Eisenbahnüberführung über die Staatsstraße S 156 herstellen
Der Freistaat Sachsen muss derzeit keine Eisenbahnüberführung über die Staatsstraße S 156 (Ortsumgehung Berthelsdorf) herstellen. Dies hat das Sächsische Oberverwaltungs-gericht mit jetzt bekanntgegebenem Urteil vom 7. Januar 2025 entschieden.