Land muss öffentliche Finanzhilfen für Ersatzschulen neu berechnen
Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt hat mit mehreren Urteilen vom 27. September 2022 die Gewährung staatlicher Finanzhilfen für verschiedene Ersatzschulen (Grundschule, Sekundarschule, Gymnasium) für rechtswidrig geklärt und das Landesschulamt verpflichtet, über die Anträge der Schulträger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts erneut zu entscheiden. Hintergrund: Nach Art.…