Bebauungsplan „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ in Saarbrücken außer Vollzug gesetzt
Mit sogenanntem „Hängebeschluss“ (Stoppbeschluss) vom 30. September 2024 hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes auf Antrag des BUND den Bebauungsplan Nr. 139.02.00 „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ der Landeshauptstadt Saarbrücken vorläufig bis zur Entscheidung des Gerichts über einen Eilantrag des Antragstellers bezogen auf Baumfällungen und Rodungen im Plangebiet außer Vollzug gesetzt.