Verbot des Lavasandabbaus im Bereich des Scharteberges rechtswidrig
Das Verbot des weiteren Abbaus von Lavasand für den Bereich des Naturdenkmals Scharteberg im Landkreis Vulkaneifel ist rechtswidrig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.