Straßenprostitution in Trier: Sperrgebietsverordnung rechtmäßig
Die zum 1. Mai 2023 in Kraft getretene Sperrgebietsverordnung der Stadt Trier, mit der die Straßenprostitution grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet verboten und lediglich in einem bestimmten Teilbereich zugelassen wird, ist rechtmäßig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.