Vorläufige Unterschutzstellung für zukünftiges Wasserschutzgebiet im Einzugsgebiet der Hasper Talsperre in Hagen unwirksam
Die Ordnungsbehördliche Verordnung zur vorläufigen Anordnung eines Wasserschutzgebiets im Einzugsgebiet der Hasper Talsperre in Hagen ist unwirksam. Das hat das Oberverwaltungsgericht heute mit zwei Urteilen entschieden. Die Bezirksregierung Arnsberg hatte mit einer Ordnungsbehördlichen Verordnung vorläufig Verbote und Genehmigungspflichten angeordnet, die sicherstellen sollen, dass bis zum Inkrafttreten eines derzeit in Planung…