OVG entscheidet erstes Verfahren über Aussetzung eines Genehmigungsverfahrens für eine Windenergieanlage nach dem Landesplanungsgesetz
Die auf einer Anweisung der Bezirksregierung Arnsberg beruhende Aussetzung eines Genehmigungsverfahrens für eine Windenergieanlage durch den Kreis Soest ist aller Voraussicht nach (offensichtlich) rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht heute entschieden und damit einem Eilantrag der Betreiberin stattgegeben.