Tätigkeitsverbot einer ungeimpften Sekretärin bestätigt
Das Gesundheitsamt der Stadt Gelsenkirchen durfte einer nicht gegen das Coronavirus geimpften Antragstellerin untersagen, das Krankenhaus, in dem sie als Sekretärin arbeitet, zu betreten oder dort tätig zu werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht mit heute bekannt gegebenem Beschluss vom 16. September 2022 entschieden und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt.…