Auswahl des Bodenabfertigers für Flughafen Köln rechtens
Die Entscheidung des Verkehrsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20. November 2020, mit der ein Unternehmen als Dienstleister für die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten am Flughafen Köln/Bonn beginnend ab Januar 2021 für die Dauer von sieben Jahren ausgewählt wurde, ist rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht mit gestern verkündetem Urteil entschieden. Nach turnusgemäßer…