Berufung in Verfahren wegen Verzichts auf NRW-Soforthilfen 2020 zugelassen
Die Annahme des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen in zwei Urteilen vom 26.11.2024, der formularmäßig erklärte Verzicht auf NRW-Soforthilfen 2020 sei unwirksam, ist nach Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts ernstlich zweifelhaft. Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat deshalb nach Eingang der Rechtsmittelbegründung des Landes die Berufung zugelassen, um die Wirksamkeit eines über das Rückmeldeformular erklärten…