Presseerklärung des Ministeriums zur Entlassung von Staatssekretärin in der „Fördergeldaffäre“ nicht zu beanstanden
Die frühere Staatssekretärin Prof. Dr. Sabine Döring hat keinen Anspruch auf Unterlassung bestimmter Äußerungen der ehemaligen Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 16.06.2024. Das hat das Oberverwaltungsgericht heute auf Antrag der früheren Staatssekretärin (Antragstellerin) entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden…