Bürgerbegehrens über die Vorzugsvariante eines Bahnübergangs in Braunschweig: Beschwerde gegen Unzulässigkeit erfolgreich
Der 10. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 25. April 2024 (Az.: 10 ME 75/24) auf die Beschwerde der Vertreter eines Bürgerbegehrens die eine einstweilige Anordnung ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 12. März 2024 (Az.: 1 B 4/24) geändert und den Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig verpflichtet, mit einer Vorabentscheidung…