Einrichtung des Bewohnerparkgebiets E301 „Grindelhof“ in Hamburg rechtswidrig
Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat mit heute verkündetem Urteil entschieden, dass die straßenverkehrsbehördliche Anordnung, mit der die Freie und Hansestadt Hamburg das Bewohnerparkgebiet E301 „Grindelhof“ eingerichtet hat, rechtswidrig ist (