OVG bestätigt: Wettvermittlungsstellen müssen Mindestabstandregelungen zu Spielhallen und Schulen einhalten
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mehrere Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt (vgl. Pressemitteilung des VG Berlin Nr. 5/2023), wonach Wettvermittlungsstellen, die im Land Berlin ohne Erlaubnis betrieben werden und den Mindestabstand zu erlaubten Spielhallen (500 m) bzw. zu Schulen (200 m) nicht einhalten, vorerst schließen müssen. Seit Ende 2020 dürfen konzessionierte…