OVG Berlin-Brandenburg

Landtagswahl Brandenburg: rbb muss Wahlergebnis der Tierschutzpartei bei mehr als 2 % im Fernsehen nennen

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einer Beschwerde der Partei Mensch, Umwelt, Tierschutz (Tierschutzpartei) stattgegeben und die Landesrundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg (rbb) verpflichtet, die Tierschutzpartei in allen Ergebnispräsentationen zur brandenburgischen Landtagswahl im Landesfernsehprogramm nicht unter der Rubrik „Andere“ zusammenzufassen, sondern das Ergebnis gesondert auszuweisen, wenn die Partei mindestens zwei Prozent erreicht.

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Landtagswahl Brandenburg: Kein Anspruch des FDP-Spitzenkandidaten auf Teilnahme an der Sendung „rbb24 – Ihre Wahl: Der Kandidatencheck“  

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Beschwerdeverfahren des FDP-Landesverbandes Brandenburg einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam bestätigt, wonach der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) nicht verpflichtet ist, den FDP-Spitzenkandidaten zu der Sendung „rbb 24 – Ihre Wahl: Der Kandidatencheck“ am 17. September 2024 einzuladen.

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