Sieben Jahre Haft für Lieferung von Werkzeugmaschinen an russischen Waffenproduzenten
Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat heute unter dem Vorsitz von Dr. Roderich Martis einen 56-jährigen deutschen Staatsangehörigen wegen vier gewerbsmäßigen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz inVerbindung mit dem Russland-Embargo der EU zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt und die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.