„CO2-neutral reisen … jetzt ausgleichen und abheben“: Fluggesellschaft-Werbung ist irreführend
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat mit Urteil vom 13.12.2024 die Gestaltung der Internetseite einer Kölner Fluggesellschaft, auf der Flüge mit "CO2-neutral reisen … jetzt ausgleichen und abheben" beworben wurden, wegen irreführender Werbung für unzulässig erklärt.