10.000,00 € Hinterbliebenengeld gegen den Mörder der Mutter hat Aussicht auf Erfolg
Das Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) hat mit heute veröffentlichter Entscheidung Prozesskostenhilfe für eine Klage des Sohnes gegen den Mörder seiner Mutter auf Zahlung eines sogenannten Hinterbliebenengeldes in Höhe von 10.000,00 € bewilligt. Der Klage komme in dieser Höhe Erfolgsaussicht zu.