Drei Kinder in Teich bei Neukirchen ertrunken: OLG beschließt Eröffnung des Hauptverfahrens gegen städtische Mitarbeiter wegen Falschaussage
Gegen den Bürgermeister von Neukirchen findet ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung im Zusammenhang mit dem Ertrinken dreier Kinder in einem zur Stadt gehörenden Teich statt. Den drei angeklagten seinerzeitigen öffentlich-rechtlichen Bediensteten bzw. kommunalen Amtsträgern wird die vorsätzlich falsche Aussage im Rahmen dieses Strafverfahrens vorgeworfen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG)…