„Wohnort“ in Gerichtsstandsklausel einer Versicherung ist Wohnort bei Klageerhebung
Stellen Versicherungsbedingungen einer ausländischen Lebensversicherung in einer Gerichtsstandsklausel auf den Wohnort des Versicherungsnehmers ab, kommt es auf den Wohnort bei Klageerhebung - nicht bei Vertragsschluss - an, entschied das Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) mit heute veröffentlichter Entscheidung. Der Kläger beantragte im Jahre 2000 den Abschluss einer Lebensversicherung bei der…