1.000 € Schmerzensgeld nach Bruch einer Spirale zur Schwangerschaftsverhütung aufgrund Materialfehlers
Muss eine Spirale, die aus einer fehlerhaften Charge stammt, operativ unter Vollnarkose entfernt werden, ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000,00 € angemessen, aber auch ausreichend, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit heute veröffentlichter Entscheidung.