Vornamen der Tatverdächtigen der Silvesternacht 2022 mussten nicht an AfD-Landtagsabgeordnete herausgegeben werden
Der Niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeberg hat am heutigen Donnerstag (02.05.2024) entschieden, dass das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport die Vornamen der Tatverdächtigen der Silvesternacht 2022/2023 nicht an die Mitglieder des Niedersächsischen Landtages herausgeben muss. Die entsprechende Forderung war zuvor von Abgeordneten der AfD erhoben worden.