Sturz beim Tabletten-Holen während einer Arbeitspause: Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung greift nicht
Der 21. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Näherin, die eine Arbeitspause einlegt, um von ihr vergessene, regelmäßig eingenommene Medikamente aus ihrem Auto zu holen, auf dem Rückweg vom Parkplatz zu ihrer Arbeitsstätte nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.