Gericht wollte Strafverfahren gegen Querdenken Initiator Michael Ballweg einstellen
Das Landgericht Stuttgart wollte das Verfahren gegen den Querdenken Initiator Michael Ballweg wegen geringer Schuld einstellen. Da die Staatsanwaltschaft ihre Zustimmung verweigerte geht das Verfahren jedoch wie geplant weiter. Nach Auffassung des Gerichts seien die Betrugs- und Steuerhinterziehungstaten nach bisherigem Stand der Beweisaufnahme nicht nachweisbar.