Messerstich in den Hals – 12 Jahre Haft für versuchten Totschlag an Partnerin
Die 1. Große Strafkammer (Schwurgericht) des Landgerichts München II hat am 15.10.2024 den 47-jährigen Angeklagten wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt.